Was sind die Voraussetzungen für eine Oscarnominierung? Genauer gesagt: Welche Eigenschaften muss ein Film haben, damit er überhaupt nominiert werden darf? Diese Frage ist gar nicht mal so einfach zu beantworten, denn für die unterschiedlichen Kategorien gelten oft auch unterschiedliche Voraussetzungen. Wer des Englischen mächtig ist und sich nicht davor scheut, ellenlange, bürokratische Texte zu lesen, kann sich das offizielle Regelwerk für die Oscars 2018 durchlesen. Bei mir findet ihr hingegen eine etwas kompaktere und einfachere Version auf Deutsch. Ich konzentriere mich dabei auf das Regelwerk, welches für die meisten Kategorien gilt. Für die Kategorien Bester animierter Spielfilm, Bester Dokumentarfilm, Bester fremdsprachiger Film und die Kurzfilm-Kategorien gelten in mancher Hinsicht andere Regeln. Darum werde ich diese im Folgenden als Sonderkategorien zusammenfassen.
Voraussetzungen für eine Oscarnominierung:
- Spielfilmlänge: Ein Film muss über 40 Minuten lang sein. Diese Regel gilt nicht für Musik- und Sonderkategorien.
- Technische Voraussetzungen: Hier wird es komplex. Die Academy schreibt vor, in welchem Format ein Film veröffentlicht werden muss, um bei den Oscars mitzumischen. Im Grunde handelt es sich dabei um die üblichen Kinoformate. DVDs oder Blu-rays erfüllen dieses Kriterium hingegen nicht.
- Qualifikationslauf: Der Film muss einen einmaligen Qualifikationslauf hinlegen, also
- Mindestens sieben Tage lang in einem kommerziellen Kino im Los Angeles County laufen.
- In diesem Zeitfenster drei Mal täglich laufen, wobei eine Vorführung am Tag jeweils zwischen 18 und 22 Uhr beginnen muss.
- Der Qualifikationslauf muss innerhalb des Zeitfensters vom 01. Januar bis zum 31. Dezember des Jahres vor der jeweiligen Oscar-Verleihung starten. In den Sonderkategorien gelten jeweils andere Deadlines, das Zeitfenster ist dort etwas nach vorne verschoben. Aber auch innerhalb der Sonderkategorien gibt es Unterschiede.
- Kinopremiere: Der Film muss seine Premiere in einem Kino feiern. Wird er vorher in anderer Form veröffentlicht, darf er nicht bei den Oscars mitmachen, es sei denn die Veröffentlichung findet am selben Tag wie die Premiere statt.
- Formular: Der Produzent oder Verleiher des Films muss ein spezielles Formular bei der Academy einreichen. Darin enthalten ist eine vollständige Auflistung aller am Film Mitwirkenden und Details zum Qualifikationslauf. Natürlich gibt es hier auch eine Deadline. Spätestens am 01. Dezember des Jahres vor der Oscar-Verleihung muss das Formular eingegangen sein. Auch hier gelten für die Sonderkategorien jeweils andere Zeitfenster.
- Werbematerial: Teaser, Trailer und sonstige Werbevideos, die vor dem Qualifikationslauf veröffentlicht werden, dürfen höchstens zehn Prozent und höchstens zehn Minuten des Films zeigen.
- Nachträgliche Korrekturen: Änderungen am Filmmaterial nach dem Qualifikationslauf können, aber müssen nicht, zum Ausschluss aus den Oscars führen.
- Ausländische Produktionen: Prinizpiell können auch Filme von außerhalb der USA bei allen Kategorien mitmachen. Fremdsprachige Filme müssen jedoch englische Untertitel enthalten, selbst in der Kategorie Bester fremdsprachiger Film.
Ergänzung:
Ich erhebe mit diesem Artikel keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Kleinere Sonderfälle oder die genaue Auflistung der technischen Vorgaben habe ich aus Gründen der Übersichtlichkeit weggelassen. Die Voraussetzungen für eine Oscarnominierung, die ich hier aufgelistet habe, reichen für Außenstehende vollkommen aus. Wenn ihr allerdings selbst einen Film bei den Oscars einreichen möchtet, solltet ihr das offizielle Regelwerk zur Hand nehmen.
Wie hat euch dieser Info-Artikel gefallen? Welche Sachverhalte soll Oscadamus in Zukunft erklären?